FAQs
Häufig gestellte Fragen:
Brauche ich eine ärztliche Verordnung für die Physiotherapie?
Die Maßnahmen der Physiotherapie zählen zu den sog. Heilmitteln. Alle erstattungsfähigen Heilmittel werden vertraglich in der Heilmittel-Richtline vereinbart und im Heilmittelkatalog festgehalten. Physiotherapie muss für Kassenpatienten ärztlich verordnet werden.
Die Blankoverordnung in der Physiotherapie
Seit dem 1. November 2024 können Ärzte die sogenannte Blankoverordnungen für gesetzlich versicherte Patienteninnen und Patienten in der Physiotherapie ausstellen. Diese gilt für über 100 Schulter-Diagnosen aus der physiotherapeutischen Diagnosegruppe EX.
Für einen Zeitraum von bis zu 16 Wochen ab Ausstellungsdatum können Leistungserbringer damit bei der Therapiegestaltung frei entscheiden – über:
- den Einsatz der Heilmittel
- die Therapiefrequenz zwischen den Terminen und
- die Gesamtdauer der Therapie (max. 16 Wochen).
Wie lange ist meine GKV- Heilmittelverordnung gültig?
Eine Heilmittelverordnung ist nach Ausstellungsdatum 28 Tage gültig. Gleichzeitig kann es aber medizinisch notwendig sein, dass die Behandlung früher begonnen werden muss. In diesem Fall ist das Feld „dringlicher Behandlungsbedarf“ anzukreuzen, dann muss inerhalb von 14 Tagen begonnen werden.
Welche Beschwerden werden in der Physiotherapie behandelt?
In der Physiotherapie werden viele verschiedene Beschwerden behandelt, z.B.
- Rückenschmerzen
- Kopfschmerz
- Schwindel
- Gelenkbeschwerden (z.B. Schulter,Hüfte, Knie)
- Sportverletzungen
- Nackenschmerzen und Verspannungen
- Rehabilitation nach Operationen
Wie lange dauert eine Physiotherapie-Sitzung?
Je nachdem, welche Therapieform zur Linderung der Beschwerden genutzt wird, ist ein unterschiedlicher Zeitrahmen vorgesehen: Krankengymnastik: 15 bis 20 Minuten. Manuelle Lymphdrainage: 30 bis 60 Minuten. Massage: 15 bis 20 Minuten.
Wie viele Behandlungen sind notwendig?
Im Normalfall verordnet der behandelnde Arzt sechs Sitzungen beim Physiotherapeuten, sind weitere Termine nötig, wird ein Folgerezept ausgestellt.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Physiotherapie?
Die Kosten für physiotherapeutische Behandlungen werden in den meisten Fällen von der Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt und die medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Patienten müssen lediglich eine geringe Zuzahlung leisten. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten je nach Tarif und Vertrag.
Muss ich für die Verordnung zuzahlen?
Ja, Sie müssen für Krankengymnastik oder Massagen zuzahlen, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind. Sie übernehmen 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro je Rezept, zahlbar in der Praxis per EC-Karte. Die Behandlungskosten sind vertraglich geregelt und variieren je nach Behandlungsart.
Was kann ich selbst tun, um mein Heilungsprozess zu unterstützen?
Zu den regelmäßigen Terminen in der Praxis ist es wichtig, die empfohlenen Übungen auch zu Hause durchzuführen. Ein aktives Mitwirken am Heilungsprozess beschleunigt Ihre Genesung und trägt dazu bei, die Beschwerden langfristig zu vermeiden.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Sie können einen Termin telefonisch oder über mein Kontaktformular auf der Website vereinbaren. Ich bemühe mich, Ihnen schnellstmöglich einen passenden Termin anzubieten.
Muss ich meinen Termin absagen, kann ich ihn auch verschieben?
Ja, bitte informieren Sie mich mindestens 24 Stunden im Voraus, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können. So kann ich den Termin neu vergeben. Bei kurzfristigen Absagen kann eine Ausfallgebühr anfallen.